EU-Verordnung 874/2012

28. Februar 2014
News - Baulmann Leuchten - 45

Die EU-Verordnung 874/2012 verlangt, dass ab 1. März 2014 jede in einer Ausstellung befindliche Leuchte mit einem EU-Energielabel gekennzeichnet sein muss. Die Zurverfügungstellung der Etiketten erfolgt gem. Verordnung auf elektronischem Weg und zwar über das Online-Portal www.eulabel.de. Der Zugang zu diesem Portal ist für Fachhändler kostenlos.